FAQ / Häufig gestellte Fragen

Jedes Mitglied erhält einen Ausweis. Er wird Ihnen jährlich im Februar an die Adresse zugesandt, die Sie in der Mitgliederverwaltung angegeben haben. Der Ausweis ist gültig vom 01.12. des Vorjahres bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres (sofern nicht gekündigt wurde).

Der digitale Mitgliedsausweis ist ein optionales Angebot für alle Mitglieder bzw. Mitgliedshaushalte in Form einer PDF-Datei. Neben der Möglichkeit des Herunterladens aus dem Mitglieder-Self-Service, wird er dem Mitglied bei Abruf automatisch per E-Mail zugestellt.

Für neue Mitglieder ist er frühestens 3 Wochen nach dem Beitritt abrufbar. Der neue Ausweis für das jeweilige Mitgliedsjahr kann ab 1. Februar heruntergeladen werden. Gültig ist er - wie auch der gedruckte Mitgliedsausweis - nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten bei unserer Sektion Mitglied zu werden. Eine Übersicht finden Sie hier:

Die Mitgliedschaft ist eine jährliche Mitgliedschaft, die sich automatisch um ein Jahr verlängert, wenn sie nicht fristgerecht bis zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird (gilt auch mit Erreichen der Volljährigkeit). Der Mitgliedsbeitrag wird pro Kalenderjahr erhoben.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Entrichtung des Jahres-Mitgliedsbeitrags.

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss uns, wie in der Satzung festgelegt, bis 30. September des aktuellen Jahres mitgeteilt werden, damit wir sie für die Beitragserhebung des Folgejahres berücksichtigen können. Sie können per E-Mail oder schriftlich kündigen.
Jede Kündigung wird grundsätzlich schriftlich, bevorzugt per E-Mail oder per Post bestätigt.

Melden Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten an die Mitgliederverwaltung in der Geschäftstelle der Sektion Altdorf. Alle Änderungen werden hier bearbeitet.

Oder nutzen Sie den Datenänderung  Self Service:

Unsere Mitgliedsbeiträge finden Sie hier.

Führungstouren

  • Tourenführer*in übernimmt die sicherheitsrelevante Verantwortung für die Geführten.
  • Tourenführer*in genießt das volle Vertrauen der Geführten - auch stillschweigend.
  • Tourenführer*in trifft die wesentlichen Entscheidungen, beispielsweise zur Routenwahl, zu den Sicherungsmaßnahmen oder zum Tourenabbruch.

Gemeinschaftstouren und Skifahrten

  • Alle Teilnehmer*innen sind in der Lage, die Tour selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen.
  • Alle Entscheidungen werden gemeinschaftlich getroffen.
  • Trainer*in/Fachübungsleiter*in kann als Organisator*in fungieren, übernimmt jedoch keine sicherheitsrelevante Verantwortung für andere. Eine faktische Verantwortung – Stichwort „Garantenstellung“ – kann ihm oder ihr nur dann vorgehalten werden, wenn er oder sie einen Unfall aufgrund der absolvierten Ausbildung hätte voraussehen müssen.
  • Damit können Gemeinschaftstouren (auch wesentlich) über den Schwierigkeitsbereich hinausgehen, für den Trainer*innen und Fachübungsleiter*innen ausgebildet und lizenziert sind.

Kurs-/Tourengebühren,Teilnehmergebühren, Stornierungsgebühren und sonstige Kosten sind in unseren AGBs geregelt. Unsere Gebührenregelung finden Sie hier:

Der umfassende Grundschutz für alle Berg-Aktivitäten, weltweit versichert, ist in Ihrem Mitgliedsbeitrag schon enthalten.
Gastmitglieder sind über die Sektion ihrer Erstmitgliedschaft versichert.
Mehr Informationen unter:

Wie funktioniert ein Sektionswechsel?

Übertritt von einer anderen Sektion zur Sektion Altdorf:

Ihr wollt zu uns in die Sektion Altdorf wechseln?  Das ist zu jedem beliebigen Zeitpunkt des Jahres möglich.

Möglichkeit 1:

Ihr füllt den Auftrag zum Sektionswechsel aus. Dann zusammen mit dem Aufnahmeantrag unserer Sektion an unsere Mitgliederverwaltung senden. Wenn ihr zur Aufnahme den Online-Beitritt wählt, gebt bitte dort den Wunsch zum Sektionswechsel an.

Sektionswechsel (105.78KB, pdf)
Aufnahmeantrag (1.27MB, pdf)

Möglichkeit 2:


Ihr kündigt die Mitgliedschaft bei eurer bisherigen Sektion schriftlich. Ihr erhaltet dann eine Kündigungsbestätigung von der bisherigen Sektion.
Zur Aufnahme in unsere Sektion sendet bitte folgende zwei Unterlagen vollständig an unsere Geschäftsstelle:

  • Kündigungsbestätigung der bisherigen Sektion
  • unterschriebener Aufnahmeantrag inkl.  SEPA- Mandat der Sektion Altdorf.
Aufnahmeantrag (1.27MB, pdf)

Wenn uns die Unterlagen (beide Möglichleiten) vorliegen, werdet ihr aufgenommen und erhaltet umgehend einen Mitgliedsausweis unserer Sektion (zusätzlich zu dem der Ex-Sektion). Da ihr die Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein bei der bisherigen Sektion schon bezahlt habt, ist für das laufende Jahr kein Beitrag zu entrichten. Außerdem müsst ihr bei Sektionswechsel zur Sektion Altdorf keine Aufnahmegebühr bezahlen.

DAV Sektion Altdorf
Hermangasse 1, 90518 Altdorf
mitgliederverwaltung@dav-altdorf.de

SEPA-Mandat (Abbuchungsauftrag neu oder Änderung)

Eine Änderung der Bankverbindung muss uns bitte mitgeteilt werden. Ihr könnt hierfür auch den Datenänderung Self-Service nutzen. Ein mit falscher IBAN (internationale Kontonummer) durchgeführter Beitragseinzug verursacht hohe Rückgabekosten, die wir an Sie weitergeben und den ehrenamtlichen Mitarbeitern außerdem zusätzliche Arbeit machen.

SEPA-Mandat (247.2KB, pdf)

Bankverbindungen der Sektion Altdorf des Deutschen Alpenvereins e.V.

Sparkasse Nürnberg
IBAN
DE78760501010380332817
BIC
SSKNDE77XXX
Raiffeisenbank im Nürnberger Land eG
IBAN
DE20760614820204525710
BIC
GENODEF1HSB