Jahresmitgliedsbeiträge bis 2024

und Beitragsänderung ab 2025

Beiträge Übersicht

Aufnahmegebühren:

bei Übertritt von einer anderen Sektion entfällt die Aufnahmegebühr
A-, B-, C-, D-Mitglieder, Familie : 5,00 €
Kinder und Jugendliche: 3,00 €

Für die Einordnung in eine Beitragskategorie sind jeweils die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres (am 1. Januar) maßgebend.
Das Mitglied hat den Beitrag für jene Kategorie an die Sektion zu entrichten, der es zu Beginn des Kalenderjahres angehört. Eine eventuelle Umstufung (z.B. wegen Geburtstag, Heirat) in eine neue Kategorie erfolgt ab dem jeweils folgenden Jahr.

Es gelten folgende Ein- und Umstufungsregelungen:

Junior:
In dem Jahr, in dem das Mitglied 19 wird, kommt es in die Kategorie Junior, vorher ist es in die Kategorie „Kind/Jugend“ eingestuft.

Mitglied mit Vollbeitrag/Mitglied mit Ermäßigung:
In dem Jahr, in dem das Mitglied 26 wird, kommt es in die Kategorie „Mitglied mit Vollbeitrag“ oder in eine ermäßigte Kategorie, falls die hierfür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Senior:
In dem Jahr, in dem das Mitglied 71 wird, kann es in die Kategorie „Senior“ aufgenommen werden (auf Antrag).

Partner- / Familienbeitrag:
Liegt eine der Voraussetzungen für den Partnerbeitrag nicht mehr vor, entfällt der Partnerbeitrag. Es erfolgt ab dem folgenden Kalenderjahr eine Umkategorisierung zum Mitglied mit Vollbeitrag, sofern kein anderer Ermäßigungsgrund vorliegt (z. B. Seniorenmitgliedschaft). Diese Regelung gilt nicht für Mitglieder, die in die Kategorie B eingruppiert sind und bei denen der Partner verstorben ist. Diese Mitglieder werden weiter in der Kategorie B eingruppiert bleiben (Bestandsschutz).

Sektionseintritt
Bei Sektionseintritt bis 31.08. ist der volle Jahresbeitrag zu bezahlen, ab 01.09. der halbe Jahresbeitrag.

Eintritt ab 1. Dezember (Bonusmonat)
Neumitglieder, die zum 1. Januar eintreten, können bereits ab dem 1. Dezember des Vorjahrs ihre
Mitgliederrechte in Anspruch nehmen. Der Mitgliedsbeitrag gilt für diesen Zeitraum als entrichtet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft kalenderjährlich gilt und sich, sofern nicht fristgerecht gekündigt wurde, jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert (gilt auch mit Erreichen der Volljährigkeit). Im Falle eines Austritts muss dieser jeweils bis zum 30. September schriftlich gegenüber der Sektion erklärt sein, damit er zum Jahresende wirksam wird.

Die Mitgliedschaft und damit auch der Versicherungsschutz beginnt mit der Entrichtung des Jahres-Mitgliedsbeitrages.