Natur- und Umweltschutz   naturschutz@dav-altdorf.de
Ansprechpartner
in unserer Sektion:
Hermann Frank, Feuerweg 4, 90518 Altdorf,
Tel.  09187 959427    

 

Aufruf an alle Gruppen zur Mithilfe!

Reinigung der Altdorfer Rundwanderwege im Rahmen von

“Altdorf putzt sich raus“,

dem Reinigungsaktionstag der Stadt Altdorf am Samstag, den 24.04.2010.

Treffpunkt: 09.00 Uhr am Bahnhof Altdorf an der Wandertafel.
Dauer ca. 3 Stunden. Anschließend gibt es eine kleine Stärkung im Feuerwehrhaus Altdorf. Nach Wahl winken auch Gutscheine für das Kino im Graffiti als Dankeschön!

Anmeldung bei Hermann Frank, Tel.  09187 959427

 

Klettern

Liebe Kletterer bitte beachtet die Felssperrungen.

Die Sperrliste findet ihr unter http://www.klettern.frankenjura.com/php3/sperrungen_ganz.php3

 

Bergsteigen / Wandern

Wandern und Bergsteigen erleben zur Zeit eine Renaissance: Sie werden zu Recht als besonders gesundheitsfördernd beschrieben. Gleichzeitig gilt Wandern als naturverträglich, da die Bewegung selbst keinerlei  Emissionen  erzeugt. Dennoch kann sich Wandern  zur Umweltbelastung entwickeln, wenn viele Menschen gleichzeitig unterwegs sind. Mit den DAV-Tipps für naturverträgliches Wandern können Sie diese Belastungen auf ein verträgliches Minimum senken: 
 

Wandern naturverträglich

Wege benutzen
Benutzen Sie bitte die markierten Weg - vor allem, wenn es sich um ein Wald- und Moorgebiet handelt. Das ist nicht nur bequemer, sondern auch im Sinne einer wohldurchdachten Lenkung durch ökologisch sensible Flächen.

 
Abkürzer vermeiden
Kleine Abkürzer oder Abschneider an Wegkehren haben manchmal große Auswirkungen: Je nach geologischem Untergrund und Hangneigung kann sich aus einer harmlosen Verletzung der Grasnarbe eine Erosionsrinne und schließlich eine großflächige Bodenzerstörung entwickeln. Dies kann örtlich zur Bedrohung von Wanderwegen oder gar zu deren Zerstörung führen.
 
Abseits der Wege - nur ausnahmsweise
Wenn schon mal ein Abstecher abseits von Wegen gewagt wird, dann bitte nur außerhalb von Schutzgebieten und oberhalb der Baumgrenze. Wanderer abseits von Wegen oder außerhalb der üblich  frequentierten Tageszeiten können unter Wildtieren erhebliche Unruhe verursachen. Das trifft vor allem im Herbst und in den leider immer häufigeren schneearmen Wintermonaten zu. Zur Regel sollte diese mehr auf Abenteuerlust ausgerichtete Art des Wanderns aber auf keinen Fall werden. 
 
Müll wieder mitnehmen
Keinen Müll zu hinterlassen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Nehmen Sie bitte auch kompostierbare Speisereste wieder mit ins Tal, denn unter den im Gebirge herrschenden Bedingungen geht der biologische Abbau viel, viel langsamer voran!
 
Pflanzen schonen
Pflanzen sollte man besser fotografieren anstatt sie zu pflücken. Das ist nicht nur ein Beitrag zum Artenschutz! Auch der nächste Wanderer kann sich dann noch an der Blumenpracht erfreuen.
 
Nur zu Fuß auf die Hütte
Hüttenversorgungswege werden von einem sportlichen und umweltbewussten Wanderer weder mit dem eigenen Pkw noch mit dem Taxi befahren.
 
Gegenseitige Rücksicht
Sollten Sie Ihre Wanderung mit dem Fahrrad kombinieren, dann beachten Sie, dass Fußgänger immer Vorfahrt haben. Meiden Sie schmale Wege zu "Stoßzeiten" wie Feiertage und Wochenende.
 
Vorsicht auf Almweiden
Das Durchqueren einer Almweide mit einem Hund kann die Kühe sehr beunruhigen. Vorsicht ist vor allem bei Muttertierhaltung geboten! Die Rinder reagieren auf einen Hund aggressiv. Ein offen gelassenes Weidegatter ärgert nicht nur den Almbauern, sondern kann auch die Weidetiere in ernste Gefahr bringen.
 
Weidegatter schließen
Nach dem Durchqueren einer Alm bitte nicht vergessen, das Weidegatter wieder zu schließen.

 

Freies Betretungsrecht

In den Alpen gilt in aller Regel ein Betretungsrecht der freien Landschaft. Das heißt, dass "zum Zwecke der Erholung das Betreten der Flur jedermann auf eigene Gefahr gestattet ist".
 
Eingeschränktes Betretungsrecht in Schutzgebieten
Das Betretungsrecht kann mit einem Wegegebot in Schutzgebieten eingeschränkt werden z.B. in Nationalparks, Naturschutzgebieten oder Wildschutzgebieten, Ruhegebieten (Österreich), Wald-Wild-Schongebieten (Schweiz). In Schutzgebieten muss jeder auf dem Weg bleiben.
 
Nicht in Wiesen und Feldern
Wiesen und Felder dürfen in der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden.
 
Hunde an die Leine
In den meisten Schutzgebieten müssen Hunde an der Leine geführt werden.