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Grundsätze für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Sektion |
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Liebe Mitglieder und Interessenten, um an einer Sektionsfahrt, einer Gruppenfahrt oder an einem Ausbildungskurs teilnehmen zu können, ist es Voraussetzung sich in die betreffende Anmeldeliste einzutragen. Die jeweilige Anmeldeliste hat der Leiter der Veranstaltung, sie liegt auch bei den Treffen der Gruppe oder bei den Sektionsabenden auf. Die Anmeldung kann auch "Online" erfolgen. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung den Unterschied zwischen "geführter" und "organisierte" Tour.
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Geführte Touren und Skifahrten werden nur von den hierfür ausgebildeten Fachübungsleitern durchgeführt.
Sie werden geführte Touren genannt. |
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Organisierte Touren können auch von Sektionsmitgliedern angeboten werden.
In der Ausschreibung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der
Leiter kein Fachübungsleiter ist. Er wird daher als „Ansprechpartner“
bezeichnet. Jeder Teilnehmer muss von seinen alpinistischen Fähigkeiten
her grundsätzlich in der Lage sein, die Tour auch selbst zu bewältigen.
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Für die
Teilnahme an allen Veranstaltungen unserer Sektion gilt sowohl für
Mitglieder, |
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Haftungsbegrenzung Bergsport ist nie ohne Risiko. Als Teilnehmer/Teilnehmerin einer Sektionsveranstaltung bzw. Gemeinschaftstour müssen Sie sich der Tatsache bewusst sein, dass jede sportliche Unternehmung mit Risiken verbunden ist, die sich nicht vollständig ausschließen lassen und Sie eigene Verantwortung tragen. Die Sektion und die ehrenamtlichen und freiwilligen Tourenleiter und Fachübungsleiter erhalten keinerlei Vergütung oder Entgelt. Es gilt die von der Mitgliederversammlung am 14.1.2003 einstimmig beschlossene Haftungsbegrenzung
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Eine Haftung für Schäden, die einem Mitglied
bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an
Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV
abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in
denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion
tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des
bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Haftungsbegrenzung
gilt auch ,soweit rechtlich möglich, zu Gunsten der Organmitglieder
und sonstigen für die Sektion tätigen Personen selbst.
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NICHTMITGLIEDER
Nichtmitglieder erkennen in jedem Fall durch Teilnahme die Haftungsbegrenzung und den Pauschalreiseausschluss an.
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| Der für die ehrenamtliche Tätigkeit
bestehende Versicherungsschutz und dessen Umfang kann in der Geschäftsstelle der Sektion,
Hagenhausenerstraße 3, 90518 Altdorf eingesehen werden.
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