Grundsätze für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Sektion

 
 

Liebe Mitglieder und Interessenten,

um an einer Sektionsfahrt, einer Gruppenfahrt oder an einem Ausbildungskurs teilnehmen zu können, ist es Voraussetzung sich in die betreffende Anmeldeliste einzutragen. Die jeweilige Anmeldeliste hat der Leiter der Veranstaltung, sie liegt auch bei den Treffen der Gruppe oder bei den Sektionsabenden auf. Die Anmeldung kann auch "Online" erfolgen. Bitte beachten Sie bei der Anmeldung den Unterschied zwischen "geführter" und "organisierte" Tour.

 

       
 

Geführte Touren und Skifahrten werden nur von den hierfür ausgebildeten Fachübungsleitern durchgeführt.

Sie werden geführte Touren genannt.
Das erforderliche Können der Teilnehmer richtet sich nach der Ausschreibung.

 
 

Organisierte Touren können auch von Sektionsmitgliedern angeboten werden.

In der Ausschreibung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Leiter kein Fachübungsleiter ist. Er wird daher als „Ansprechpartner“ bezeichnet. Jeder Teilnehmer muss von seinen alpinistischen Fähigkeiten her grundsätzlich in der Lage sein, die Tour auch selbst zu bewältigen.         
In der Ausschreibung wird darauf hingewiesen.

 
 

Fahrten

Für alle Fahrten und Unternehmungen gilt:

Das Quartier wird in der Regel für die Teilnehmer reserviert.
Jeder Teilnehmer trägt jedoch die Kosten für sich selbst, auch die Fahrt- und sonstigen Kosten.

 

Wir stellen ausdrücklich klar, dass kein Reisevertrag vorliegt
und die Sektion kein Reiseveranstalter ist, sondern es sich
um Fahrten im Rahmen unseres Vereinszwecks handelt.

 

 

Für die Teilnahme an allen Veranstaltungen unserer Sektion gilt sowohl für Mitglieder,
als auch für Nichtmitglieder Folgendes:

Haftungsbegrenzung

Bergsport ist nie ohne Risiko. Als Teilnehmer/Teilnehmerin einer Sektionsveranstaltung bzw. Gemeinschaftstour müssen Sie sich der Tatsache bewusst sein, dass jede sportliche Unternehmung mit Risiken verbunden ist, die sich nicht vollständig ausschließen lassen und Sie eigene Verantwortung tragen. Die Sektion und die ehrenamtlichen und freiwilligen Tourenleiter und Fachübungsleiter erhalten keinerlei Vergütung oder Entgelt.

Es gilt die von der Mitgliederversammlung am 14.1.2003 einstimmig beschlossene Haftungsbegrenzung
in § 5 Absatz 5 unserer Vereins. Sie lautet:

 
Eine Haftung für Schäden, die einem Mitglied bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch ,soweit rechtlich möglich, zu Gunsten der Organmitglieder und sonstigen für die Sektion tätigen Personen selbst.
 
 

NICHTMITGLIEDER

Nichtmitglieder erkennen in jedem Fall durch Teilnahme die Haftungsbegrenzung und den Pauschalreiseausschluss an.
Die Haftung ist also durch das Anerkenntnis auch gegenüber einem teilnehmenden Nichtmitglied entsprechend der Satzungsregelung begrenzt.
Nichtmitglieder stehen dadurch haftungsrechtlich genau so wie Mitglieder.

 

Der für die ehrenamtliche Tätigkeit bestehende Versicherungsschutz und dessen Umfang kann  in der Geschäftsstelle der Sektion, Hagenhausenerstraße 3,  90518 Altdorf eingesehen werden.
Für Fragen hierzu steht auch die Vorstandschaft zur Verfügung.